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   BVerwG, 29.01.1985 - 1 D 35.84   

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https://dejure.org/1985,5069
BVerwG, 29.01.1985 - 1 D 35.84 (https://dejure.org/1985,5069)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.1985 - 1 D 35.84 (https://dejure.org/1985,5069)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 1985 - 1 D 35.84 (https://dejure.org/1985,5069)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Falschabrechnung von Einnahmen aus dem Fahrkartenverkauf eines Zugschaffners der Deutschen Bundesbahn - Unrichtiges Ausfüllen eines zunächst nicht beschrifteten Stammabschnitts einer Fahrkarte - Unterschlagung des Differenzbetrages zwischen tatsächlicher und angeblicher ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.02.1984 - 1 D 72.83

    Disziplinarrechtliche Relevanz einer Unterschlagung im Amt - Bedeutung einer

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1985 - 1 D 35.84
    Denn eine solche - in bezug auf die Vertrauenswürdigkeit ausnahmsweise zu einer milderen Betrachtung führenden - Handlungsweise muß, wie der Senat wiederholt zum Ausdruck gebracht hat (vgl. Urteil vom 20. September 1983 - BVerwG 1 D 95.82 - ; Urteil vom 8. Februar 1984 - BVerwG 1 D 72.83 - ; Urteil vom 8. August 1984 - BVerwG 1 D 48.84 - ), ein gewisses Maß an Spontaneität sichtbar machen, und daran fehlt es hier: Schon äußerlich spielte sich alles im Rahmen der üblichen Dienstgeschäfte und des im ganzen für diese durchaus typischen Geschehens ab; das Ausstellen von Fahrkarten sowie der Einzug und die Abrechnung von Geldbeträgen aus ihrem Verkauf gehörte zu den üblichen und regelmäßig wiederkehrenden dienstlichen Handlungen des Beamten, ohne daß das Unterblieben oder die Unrichtigkeit einer einzelnen Eintragung schon objektiv als etwas Außergewöhnliches betrachtet werden könnte.
  • BVerwG, 08.08.1984 - 1 D 48.84
    Auszug aus BVerwG, 29.01.1985 - 1 D 35.84
    Denn eine solche - in bezug auf die Vertrauenswürdigkeit ausnahmsweise zu einer milderen Betrachtung führenden - Handlungsweise muß, wie der Senat wiederholt zum Ausdruck gebracht hat (vgl. Urteil vom 20. September 1983 - BVerwG 1 D 95.82 - ; Urteil vom 8. Februar 1984 - BVerwG 1 D 72.83 - ; Urteil vom 8. August 1984 - BVerwG 1 D 48.84 - ), ein gewisses Maß an Spontaneität sichtbar machen, und daran fehlt es hier: Schon äußerlich spielte sich alles im Rahmen der üblichen Dienstgeschäfte und des im ganzen für diese durchaus typischen Geschehens ab; das Ausstellen von Fahrkarten sowie der Einzug und die Abrechnung von Geldbeträgen aus ihrem Verkauf gehörte zu den üblichen und regelmäßig wiederkehrenden dienstlichen Handlungen des Beamten, ohne daß das Unterblieben oder die Unrichtigkeit einer einzelnen Eintragung schon objektiv als etwas Außergewöhnliches betrachtet werden könnte.
  • BVerwG, 20.09.1983 - 1 D 95.82
    Auszug aus BVerwG, 29.01.1985 - 1 D 35.84
    Denn eine solche - in bezug auf die Vertrauenswürdigkeit ausnahmsweise zu einer milderen Betrachtung führenden - Handlungsweise muß, wie der Senat wiederholt zum Ausdruck gebracht hat (vgl. Urteil vom 20. September 1983 - BVerwG 1 D 95.82 - ; Urteil vom 8. Februar 1984 - BVerwG 1 D 72.83 - ; Urteil vom 8. August 1984 - BVerwG 1 D 48.84 - ), ein gewisses Maß an Spontaneität sichtbar machen, und daran fehlt es hier: Schon äußerlich spielte sich alles im Rahmen der üblichen Dienstgeschäfte und des im ganzen für diese durchaus typischen Geschehens ab; das Ausstellen von Fahrkarten sowie der Einzug und die Abrechnung von Geldbeträgen aus ihrem Verkauf gehörte zu den üblichen und regelmäßig wiederkehrenden dienstlichen Handlungen des Beamten, ohne daß das Unterblieben oder die Unrichtigkeit einer einzelnen Eintragung schon objektiv als etwas Außergewöhnliches betrachtet werden könnte.
  • BVerwG, 28.08.1985 - 1 D 173.84

    Verletzung der Pflicht zur Beachtung dienstlicher Anordnungen - Auflösung des

    Unter diesen Umständen hält es der Senat für vertretbar, den Beamten nicht aus dem Dienst zu entfernen (vgl. auch Urteil vom 29. Januar 1985 - BVerwG 1 D 35.84 - m.w.N.).
  • BVerwG, 27.08.1985 - 1 D 183.84

    Dienstvergehen eines Zollbeamten der Deutschen Bundespost durch mißbräuchliche

    Zwar hat der Senat immer wieder hervorgehoben, daß der Ausnahmegrund einer unüberlegten - in bezug auf die Vertrauenswürdigkeit ausnahmsweise eine mildere Bewertung rechtfertigenden - Handlungsweise ein gewisses Maß an Spontaneität sichtbar machen und sich dadurch schon vom Alltäglichen abheben muß (Urteile vom 20. September 1983 - BVerwG 1 D 95.82 - ; 8. Februar 1984 - BVerwG 1 D 72.83 - ; 8. August 1984 - BVerwG 1 D 48.84 - ; 29. Januar 1985 - BVerwG 1 D 35.84 - und vom 13. August 1985 - BVerwG 1 D 8.85 -), und er hält an dieser Rechtsprechung fest.
  • BVerwG, 27.08.1985 - 1 D 155.84

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Zustellbeamten der Deutschen Bundespost -

    Das hat der Senat wiederholt zum Ausdruck gebracht (vgl. Urteile vom 20. September 1983 - BVerwG 1 D 95.82 - [BVerwG, Dok.Ber. B 1984, 21]; vom 8. Februar 1984 - BVerwG 1 D 72.83 - [BVerwG Dok.Ber. B 1984, 122]; vom 8. August 1984 - BVerwG 1 D 48.84 - [BVerwG Dok.Ber. B 1984, 315]; und vom 29. Januar 1985 - BVerwG 1 D 35.84).
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